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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

                                                        

Gailingen, den 03.06.03

Herrn
Dr. Ing. Peter Niedner
- Vorstandsvorsitzender -
 
Schwoagaweg 12
D-83 707 Bad Wiessee

 

Gedächnisprotokoll
zum Fall Dr. Niedner . /. THA Berlin-Cottbus BVS Finanzamt Finsterwalde / Calau

 

Am 05.05.03 meldet sich fernmündlich Herr Dr. Niedner bei mir wegen der Veröffentlichung meiner Klage gegen den Freistaat Sachsen in der Zeitschrift " der Spiegel".

Am 8.05.03 erscheint Herr Dr. Niedner absprachegemäß bei mir um 14.00 Uhr in meinem Büro. Er legt eine gezielte Auswahl seiner Akten zur Einsicht vor, um mir seinen "Fall" zu berichten. Da ich einige Parallelen in meinen, als auch in Dr. Niedners Fall erkenne, erkläre ich mich bereit nach Bad - Wiessee, an den Betriebssitz von Dr. Niedner zu kommen.

Vom 11. bis 14. Mai halte ich mich in Bad Wiessee auf, um sorgfältig in seinem umfangreichen Aktenkonvulut - innerhalb einer begrenzten Zeit - zu recherchieren. Alle Akten konnte ich in der Zeit nicht lesen , aber mir fiel folgendes auf :

Herr Dr. Niedner wollte 1992 in Großräschen/ Brandenburg als Investor die Immobilie des ehemaligen Glaswerkes Großräschen G.m.b.H.i.L. erwerben. Er verhandelte zu diesem Zwecke u.a. mit der Treuhand Anstalt / Niederlassung Cottbus, Herrn Direktor Schwarz.

Dieser ließ über den Mitarbeiter Lühmann das Konzept einer geplanten Fabrik durch die Deuba-Gruppe überprüfen. Das Konzept war schlüssig und darstellbar, so daß man Herrn Niedner einen Sanierungsvertrag zur Dekontaminierung des Grundstückes anbot. Er sollte gleichzeitig mit dem Zwangsverwalter, Herrn Köhle, den Grundstückskaufvertrag zum Erwerb des Grundstückes schließen.

Beides wurde vollzogen. Der Grundstückskaufvertrag wurde von der Treuhand genehmigt, weil dies lt. Vertrag und Gesetzesfolge notwendig war. Im Nachgang fiel auf , daß Herr Direktor Schwartz / THA immer in den Stellungnahmen der Besprechungsprotokolle bezüglich der Lastenfreimachung in Abt. III des Grundbuches der gekauften Immobilie "schwammige Antworten" und nur noch Versprechungen zur Mithilfe bei der Lösung des Problems abgab.

Explizit ging es um eine Grundschuld von 2,45 Mio DM zugunsten der DKB ( Deutsche Kreditbank), der Kaufpreis betrug aber nur 2,2 Mio DM. Zur Löschung fehlten augenscheinlich 250 TDM...!

Nach dem Ausscheiden des Herrn Schwartz aus der THA ("Treuhand"anstalt), übernahm Herr Lühmann die Betreuung des Investors Dr. Niedner von Seiten der Treuhand, bis dieser auch ca. drei Monate später die THA verließ. Der Nachfolger war ein Herr Lohr, der die NL Cottbus der THA übernahm. Nun herrschte plötzlich ein anderer Wind!

Die Treuhand hatte der Firmengruppe ein Festgeld in Höhe von 24,5 Mio DM auf ein Firmenkonto bei der Deutschen Bank deponiert, dessen monatlichen Zinserträge der Dr.-Niedner-Gruppe zur freien Verfügung gestanden haben. Herr Niedner hatte sich zur Sanierung der gekauften Fläche von 185.000 m² notariell verpflichtet, indem er eine Fabrikationsanlage im Gesamtwert - einschließlich aller Nebenleistungen - von ca.190 Mio DM errichten wollte.

Sobald er eine Investition von 12,5 Mio DM auf dem Grundstück nachwies, war Herr Lohr angeblich bereit, eine Tranche aus den hinterlegten 24,5 Mio DM freizugeben. Der Vertrag ließ ausdrücklich Investitionen im Bereich Ingenieurleistungen, Bauleistungen, Planungsleistungen, Vermessungsleistungen und deren Nebenkosten etc. zu. Herr Lohr interpretierte offensichtlich in anderer Auslegung und wollte 12,5 Mio DM aus eigenem Kapital in Arbeiten auf dem Grundstück sehen. Herr Niedner legte Berechnungen vor, die Investitionen der Gesamtanlage von über 30 Mio DM auswiesen! Diese wurden von Herrn Lohr/THA bestritten und er ließ von einem Bauingenieur Namens Gengnagel das Gelände angeblich auf Bauleistungen und Investitionen überprüfen.

Herr Gengnagel wußte offensichtlich nicht, wie groß denn wirklich die erworbene Fläche war und hatte vom Anlagenbau keinerlei Ahnung! Die nachfolgende Korrespondenz der Notarin Traute Reents an den Vergleichsverwalter Klaus Kühle offenbarte einen Zwischenverkauf der Treuhand über Teilflächen der bereits verkauften Grundstücksflächen an die Gruppe Dr. Niedner! Es wurden quasi Teilflächen zweimal verkauft - so daß der Vertrag mit Dr. Niedner als obsolet zu bezeichnen wäre. Nach dem mir dieses aufgefallen war, vermutete ich, daß der Sanierungsvertrag und Kaufvertrag aus einer Hand (THA) kamen , und gemäß § 311c BGB formpflichtig wären. Ich suchte daraufhin Beweise zu finden, ob möglicherweise die THA Gesellschafter bei der Glas Großräschen G.m.b.H. sein könnte. In mehreren angestrengten Zivilverfahren vor dem LG Cottbus und OLG Brandenburg bis zum BGH bestreitet die THA die Gesellschaftsverhältnisse und jegliche Verbindung zur Fa. Glas Großräschen G.m.b.H. i.L.

Dieser Eindruck verhärtete sich insbesondere dadurch, daß Herr Niedner eine Unterlassungsklage bekam, die ihm verbot, nochmals vor der Presse sinngemäß zu behaupten: "Die Treuhand blockiere das Grundbuch, indem sie es nicht Lastenfrei macht". Dr. Niedner verlor auch diesen Prozeß weil er keine Beweismittel besaß, die das Gegenteil bewiesen...

Dann wurde Dr. Niedner von der THA über Herrn OStA Dr. Erbe in München bei der Staatsanwaltschaft wegen Subventionsbetruges angezeigt. Ergebnis nach einem Jahr Ermittlungen: Einstellung nach § 170 StPO! Trotz Beschwerde und Vortrag wider besseren Wissens durch Frau Bruhns, Mitarbeiterin der THA, blieb es bei der Einstellung. Doch damit nicht genug: Die THA zeigte Herrn Niedner auch bei den Finanzämtern Finsterwalde u. Calau an wegen angebl. Steuerhinterziehung und Erschleichung von MWSt.-Rückerstattung. Die Folge war die Aberkennung der Unternehmereigenschaft.

Damit war der Unternehmer Dr. Niedner erledigt und finanziell ruiniert. Er war nicht mehr zum MWSt.-Abzug berechtigt, sondern hatte seine Ivestionen sozusagen als "Hobby" betrieben...

Bei Durchsicht der Akten fiel mir eine weitere Strafanzeige des OStA Dr. Erbe gegen den früheren Direktor der THA, Herrn Schwartz in die Hände, in dem OBERSTAATSANWALT Dr. Erbe selbst angibt, daß die THA Gesellschafterin der Glas Großräschen G.m.b.H. i.L. sei. Dadurch wurde ich in meinem Verdacht bestärkt. Mir war klar, daß der Zwangsverwalter Klaus Köhle über die Besitzverhältnisse der Geschäftsanteile Bescheid wissen mußte. Allerdings hat dieser wie auch die Notarin, über die Gesellschafterverhältnisse geschwiegen bzw. diese gegenüber Herrn Niedner in Bezug auf die THA verheimlicht.

Ich machte also einen Termin und fuhr zu dem ehemaligen Zwangsverwalter Klaus Köhle. Er ließ mich freundlicher Weise in drei dick gefüllte Aktenordner Einblick nehmen. In diesen habe ich einige Schriftsätze gekennzeichnet die mir innerhalb zwei Wochen kopiert zugesandt worden sind.

Ich kam zu folgenden Erkenntnissen:

  • Die Treuhand Anstalt war der alleinige Gesellschafterin der Glas Großräschen G.m.b.H., ausweislich des notariellen Gesellschafterprotokolls vom 12.03 92 zur Abberufung des ehemaligen Geschäftsführers.
  • Die Notarin Traute Reents sendete den zwischen Dr. Niedner und dem Zwangsverwalter Klaus Köhle geschlossenen Kaufvertrag über die Grundstücke der Glaswerke Großräschen G.m.b.H. i.L. am 3.12.92 an das Finanzamt Finsterwalde und gab als Verkäufer die Treuhandanstalt Berlin an.

  • Das Grundbuchamt Senftenberg trug am 16.12.92 aufgrund Ersuchens der Präsidentin der Treuhandanstalt Cottbus, Referat Vermögenszuordnung mit Aktenzeichen PZ NL CO/ 9522 vom 21.09.02 - im Grundbuch von Großräschen Blatt 556 als Eigentümer ein:
    Glaswerk Großräschen G.m.b.H. (AZ: 92/069 am 16.12.92)
  • Gemäß Genehmigung der THA NL Cottbus, wird am 25.11.91 ein Antrag auf Teilungsgenehmigung der von Herrn Dr. Niedner später erworbenen Flächen gestellt, zugunsten der Fa. Stama GmbH.
  • Die Treuhandanstalt, NL Cottbus, vertreten durch ihren Direktor, Herrn Schwartz, legt beim Betonwerk i.G. in Großräschen am 8.09.92 Widerspruch ein, weil dieses das auf dem Gelände befindliche Bahngleis demontiert hatte. Direktor Schwarz begründet seinen Widerspruch damit, "daß er als Treuhandanstalt Gesellschafter des Glaswerkes und Klinkerwerkes von Großräschen sei...."
  • Die TLG - Treuhandliegenschaftsgesellschaft - teilt mit Schreiben vom 15.06.92 mit, "daß sie bei allen Treuhandunternehmen (!) die Verwertung der nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften (wie Werkswohnungen) in eigener Regie vornähme...
  • Die Treuhand, Abt. Recht und Abwicklung, teilt der DKB - Deutsche Kreditbank - am 11.02.93 mit, daß die eingetragenen Grundschulden "widerrechtlich" im Grundbuch stünden und fordert die DKB zur sofortigen Löschung derselben auf...

Der Vortrag der Treuhand bei den Gerichten, sie hätte mit dem Grundstücksverkauf nichts zu tun, insbesondere sie hätte keinerlei Gesellschaftereigenschaft, ist schlicht und ergreifend falsch!!

Der Handelnde Direktor der Treuhand NL Cottbus, Herr Schwartz, genehmigte den Kaufvertrag und war sogar im Gläubigerbeirat des Zwangsverwalters durch das Gericht bestellt. Nach seinem Ausscheiden übernahm diese Rolle Frau Bruhns von der THA NL Cottbus. Diese behaupete bei der StA München auf Befragen des dortigen Staatsanwaltes, keinerlei Kenntnisse über die Grundstücksverhältnisse zu haben....

Die Treuhand war also immer von allen Handlungen des Verwalters informiert. Gleichwohl nahm sie nach Belieben die Rolle des Gesellschafters wahr, teilte Grundstücke auf und veräußerte sie, teilweise hinter dem Rücken des Zwangsverwalters. Sie steckte auch Geld als Massekredite in die Glaswerke Großräschen in einer Größenordnung von ca . 5Mio DM.

 

Herr Niedner hat also von der gleichen Behörde immer durch den gleichen, nämlich Herrn Direktor Schwartz, den Grundstückserwerb genehmigt bekommen und den Sanierungsvertrag über das gleiche Grundstück erhalten. Das veräußerte Grundstück konnte aber nicht geliefert werden, weil es bereits in drei Teileinheiten schon vorher weiter veräußert worden war. (Die Fläche schmolz um über 50% zusammen). Das erklärt alle Motive der heute bereits festgestellten und bewiesenen Falschanzeigen bei der StA München und den Finanzbehörden. Die OFD München hat per Gutachten feststellen lassen, daß Herr Dr. Niedner nachweislich Investitionen von bereits mehr als mindestens 21 Mio DM erbracht hatte. Es wurde ihm nachträglich die Unternehmereigenschaft wieder zu erkannt. Ich fand in diesem Zusammenhang auch noch Besprechungsnotizen zwischen dem Finanzamt Finsterwalde und der THA aus denen hervorgeht, daß das Finanzamt auch noch das Steuergeheimnis gebrochen hatte, um der THA die vermeintlichen Beweismittel zu liefern.

Herr Dr. Niedner ist dann im gleichen Zeitraum meinen Rat befolgend zum Brandenburgischen Wirtschaftsministerium gefahren, um seine Akten einzusehen. Und er traut seinen Augen nicht, denn er findet dort den fertig ausgefüllten und vom Staatssekretär unterschriebenen Fördermittelbescheid über

41 Mio DM !

Dieser war wegen der Anzeigen der THA ausgesetzt worden!

 

aufgestellt : 03.06.03

Heribert G. Kempen


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